In strafrechtlichen Angelegenheiten bin ich als Strafverteidigerin in jedem Stadium des Strafverfahrens für Sie tätig.
Der Druck eines Strafverfahrens stellt für Betroffene in der Regel eine erhebliche Belastung dar. Um sich gegen eine Freiheits - oder Geldstrafe zu verteidigen, ist ein überlegtes Vorgehen und eine durchdachte Verteidigungsstrategie ratsam. Die Strafprozessordnung gewährt den Betroffenen zwar Verteidigungsrechte, jedoch werden diese oftmals ohne rechtlichen Beistand nicht ausreichend wahrgenommen.
Bei einer Verurteilung droht nicht nur eine nicht unerhebliche Geld - oder Freiheitsstrafe, oftmals stehen Fahrverbote oder Eintragungen in das Führungszeugnis im Raum. Häufig führt eine vermeintlich geringe Geldstrafe zum Verlust des Aufenthaltsrechts und schließt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus. Zudem kann ein Ausweisungsverfahren mit einer anschließenden Ausweisungsentscheidung folgen.
Eine kompetente Strafverteidigung berücksichtigt auch solche vermeintliche Randaspekte.
Gerne setze ich mich für Sie ein und verteidige Ihre Rechte in einem Strafverfahren.